Horst Mönnich: Kopfgeld

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Krimi-Klassiker von Horst Mönnich. "Kopfgeld" wurde jener Betrag von vierzig Mark genannt, den jeder Bewohner der westlichen Besatzungszonen am Stichtag der Währungsreform bekam, um damit ein neues Leben zu beginnen. Und plötzlich waren alle Dinge, die man Jahre lang entbehrt hatte, wieder da. Aber womit sind die Segnungen des Wohlstandes, sind Erfolg und wirtschaftlicher Aufstieg erkauft worden? Generaldirektor Zander wurde in der schlimmen Zeit von einem Freund über Wasser gehalten. In dem Augenblick, da er die Möglichkeit seines Aufstiegs wittert, gibt er den Freund preis und lässt ihn ins Gefängnis gehen. Seine alte Firma Thomsen lässt er im Stich, als ihm eine bessere Stellung angeboten wird. Und bei der Zuteilung des Kopfgeldes gibt er ein falsches Geburtsdatum seines Sohnes an, um mehr neue Mark zu bekommen. Seine geschäftliche Skrupellosigkeit bringt Gewinn, doch auch den Ruin. [Am 26.06.1959 wurde die TV-Fassung von Horst Mönnichs "Kopfgeld" im Abendprogramm des Deutschen Fernsehens ausgestrahlt - es war der erste abendfüllende Fernsehfilm vom HR. In der Regie von Rolf Hädrich spielten u.a. Pinkas Braun und Robert Meyn.] Mit Heinz Klevenow, Rosemarie Gerstenberg, Heinz Klingenber, Ingrid von Bothmer u.v.a. Komposition: Siegfried Franz. Regie: Fritz Schröder-Jahn. Produktion: NDR 1958. Redaktion: Michael Becker. www.ndr.de/radiokunst

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