Die Erneuerbaren und das "überragende öffentliche Interesse"
Naturschutz und Energiewende - der KNE-Podcast - A podcast by Kompetenzzentrum Naturschutz und Energiewende
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Die Bundesregierung will den Ausbau der erneuerbaren Energien erheblich beschleunigen. Dazu gibt es die unterschiedlichsten Ansätze und Maßnahmen. Eine der rechtlichen Änderungen des Gesetzgebers dazu ist, dass die Errichtung und der Betrieb von Anlagen der erneuerbaren Energien nun im „überragenden öffentlichen Interesse“ liegen. So formuliert in Paragraf 2 des neuen EEG. Was das „überragende öffentliche Interesse“ eigentlich ist und welche rechtlichen Wirkungen die Neuregelung hat, darüber spricht Moderatorin Anke Ortmann mit Dr. Silke Christiansen, Leiterin der KNE-Rechtsabteilung.