Ep. 47 - Zur Verwaltung des Nachlasses durch die Erbengemeinschaft
Ausgesorgt - Erbrecht, Pflege & Vorsorge - A podcast by Leonie Lehrmann

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Sind mehrere Personen als Erben am Nachlass beteiligt, entsteht automatisch eine sog. Erbengemeinschaft. Der Nachlass wird durch die Erbengemeinschaft insgesamt verwaltet und die Miterben müssen im Normalfall gemeinsame Entscheidungen treffen. Dabei gibt es drei unterschiedliche Arten von Maßnahmen, die die Erbengemeinschaft über den Nachlass treffen kann: Maßnahmen der ordnungsgemäßen Verwaltung, außerordentliche Verwaltungsmaßnahmen und Notverwaltungsmaßnahmen. Hier erfährst Du, was es mit diesen unterschiedlichen Verwaltungsformen auf sich hat.